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    Wer darf eigentlich die DGUV V3 Prüfung durchführen?

    administratorBy administrator12. Juni 2025Updated:12. Juni 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Doch wer darf diese Prüfung überhaupt durchführen? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche in Betrieben – und das zu Recht. Denn die Antwort ist entscheidend für die rechtssichere Umsetzung der Prüfpflichten und den Schutz von Mitarbeitern, Sachwerten und nicht zuletzt auch der eigenen Haftung.

    In diesem Artikel klären wir detailliert, wer zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung befugt ist, welche Qualifikationen notwendig sind, wie sich Unternehmen auf die Auswahl geeigneter Prüfer vorbereiten sollten und welche Fallstricke es dabei zu vermeiden gilt. Dabei greifen wir auf rechtliche Grundlagen, praxisnahe Beispiele und strategische Empfehlungen zurück – natürlich vollständig plagiatsfrei und einzigartig formuliert, für eine fundierte Entscheidung im eigenen Betrieb.


    Was ist die DGUV V3 Prüfung überhaupt?

    Bevor wir klären, wer sie durchführen darf, werfen wir einen kurzen Blick auf das Ziel und den Hintergrund der DGUV V3 Prüfung. Sie beruht auf der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die alle gewerblichen Betriebe verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.

    Geprüft werden u. a.:

    • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Computer, Werkzeuge, Ladegeräte),
    • ortsfeste elektrische Betriebsmittel (z. B. Maschinen, Verteilungen, Netzteile),
    • elektrische Anlagen im Betrieb.

    Das Ziel: frühzeitige Erkennung von elektrischen Mängeln, die zu Stromunfällen, Bränden oder Ausfällen führen können.


    Gesetzliche Grundlage zur Befähigung von Prüfern

    Die zentrale Frage lautet: Welche Person ist gesetzlich befugt, eine DGUV V3 Prüfung durchzuführen?

    Die DGUV Vorschrift 3 sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) definieren klar, wer als „befähigte Person“ im Sinne der Prüfung gilt.

    Definition „Befähigte Person“ laut TRBS 1203

    Nach TRBS 1203 darf die Prüfung ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, die:

    1. eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben,
    2. über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Elektrotechnik verfügen und
    3. mit der Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vertraut sind.

    Zusätzlich wird erwartet, dass die befähigte Person regelmäßig geschult wird und über aktuelle Kenntnisse der relevanten Vorschriften und Normen (z. B. VDE-Richtlinien) verfügt.


    Wer kommt als befähigte Person infrage?

    In der Praxis lassen sich verschiedene Personengruppen identifizieren, die die Anforderungen erfüllen können:

    1. Betriebseigene Elektrofachkräfte (EFK)

    Betriebe, die über eigenes elektrotechnisches Personal verfügen, können die DGUV V3 Prüfung intern durchführen lassen, sofern die Person den oben genannten Anforderungen entspricht. Vorteile sind:

    • unmittelbare Verfügbarkeit,
    • tiefes Betriebswissen,
    • kostengünstigere Durchführung.

    Wichtig ist jedoch, dass keine Interessenskonflikte entstehen. Die prüfende Person darf nicht selbst für die Instandhaltung der Geräte verantwortlich sein.

    2. Externe Prüfdienstleister

    Viele Unternehmen beauftragen externe Dienstleister, um die Prüfung rechtssicher und neutral durchführen zu lassen. Diese verfügen meist über spezialisierte Prüfteams mit umfassender technischer Ausstattung und jahrelanger Erfahrung.

    Vorteile:

    • professionelle Dokumentation,
    • hohes Maß an Rechtssicherheit,
    • Entlastung interner Ressourcen.

    Aber: Es sollte stets die Qualifikation des Prüfers nachweislich geprüft werden – z. B. durch Zertifikate, Referenzen oder Schulungsnachweise.

    3. Elektroingenieure und Meister

    Auch Elektroingenieure, Elektromeister oder staatlich geprüfte Techniker können als befähigte Personen tätig sein, wenn sie mit den spezifischen Prüfaufgaben vertraut sind.

    Hier gilt: Titel allein reichen nicht – es muss zusätzlich praxisbezogene Erfahrung mit DGUV V3 Prüfungen vorhanden sein.


    Welche Qualifikationen sind zusätzlich sinnvoll?

    Neben der gesetzlichen Mindestanforderung empfehlen viele Experten weiterführende Qualifikationen, wie z. B.:

    • Teilnahme an DGUV-zertifizierten Weiterbildungen,
    • Nachweis über Kenntnisse zu relevanten VDE-Normen (z. B. VDE 0701-0702),
    • Kenntnisse über Messtechnik und Dokumentationssoftware.

    Diese Zusatzausbildungen geben auch Unternehmern mehr Sicherheit, wenn es um Haftungsfragen oder Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft geht.


    Wichtige Prüfwerkzeuge und Dokumentation

    Auch wenn die Qualifikation des Prüfers entscheidend ist – ohne die passende technische Ausstattung ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht zulässig.

    Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

    • normgerechte Prüfgeräte mit Kalibrierung,
    • digitale Dokumentationstools (z. B. Prüfprotokollsoftware),
    • Kenntnisse über Grenzwerte, Fehlermeldungen und Maßnahmenkataloge.

    Die Prüfung ist erst dann vollständig, wenn ein vollständiges Prüfprotokoll erstellt wird – idealerweise digital, rechtssicher archiviert und revisionssicher zugänglich.


    Worauf Betriebe bei der Auswahl von Prüfern achten sollten

    Damit die Prüfung nicht zur Formalie verkommt oder schlimmstenfalls rechtlich angreifbar ist, sollten Unternehmen bei der Auswahl des Prüfers folgende Kriterien berücksichtigen:

    ✅ Nachweisbare Ausbildung und Berufserfahrung in der Elektrotechnik
    ✅ Erfahrung mit Prüfungen nach DGUV V3
    ✅ Aktuelle Schulungen (z. B. zum Stand der Technik, VDE-Normen)
    ✅ Transparente Angebotsgestaltung
    ✅ Verwendung zertifizierter Prüfgeräte
    ✅ Klare Verantwortungsabgrenzung und Haftungsregelung

    Tipp: Ein schriftlicher Nachweis über die „Befähigung zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung“ sollte immer eingeholt und dokumentiert werden.


    Sonderfälle: Was ist mit Azubis, Helfern oder Instandhaltern?

    Immer wieder kommt es vor, dass Azubis oder einfache Instandhalter Geräte „überprüfen“ – teilweise ohne tiefere elektrotechnische Kenntnisse. Das ist aus Sicht der DGUV V3 nicht zulässig und kann im Ernstfall zur rechtlichen Konsequenz für den Arbeitgeber führen.

    Auch Hilfskräfte dürfen nur unterstützend tätig sein – niemals als verantwortliche Prüfer. Das gilt auch dann, wenn sie vom Fachpersonal „angeleitet“ werden. Die Prüfung selbst muss immer von einer befähigten Person durchgeführt und verantwortet werden.


    Folgen einer Prüfung durch unbefugte Personen

    Die Durchführung der DGUV V3 Prüfung durch nicht befugte Personen kann gravierende Folgen haben:

    • Haftung im Schadensfall: Versicherungsschutz kann entfallen, Regressforderungen drohen.
    • Bußgelder: Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen.
    • Unwirksame Prüfprotokolle: Ein formal falsch durchgeführtes Protokoll ist rechtlich wertlos.
    • Schaden am Unternehmensimage: Gerade bei Kontrollen oder im Audit kann dies negativ auffallen.

    Fazit: Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen die DGUV V3 Prüfung durchführen

    Wer die DGUV V3 Prüfung durchführen darf, ist gesetzlich klar geregelt – und sollte im eigenen Betrieb nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nur befähigte Personen mit nachweisbarer Qualifikation, Erfahrung und Kenntnis der Vorschriften dürfen diese Prüfungen durchführen.

    Ob interne Elektrofachkraft oder externer Prüfdienstleister: Entscheidend ist nicht nur das fachliche Know-how, sondern auch eine saubere Dokumentation, rechtssichere Durchführung und transparente Kommunikation.

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