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    Welche Mitarbeitenden dürfen eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

    administratorBy administrator1. Juni 2025Updated:1. Juni 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Die DGUV Vorschrift 3 ist ein zentrales Regelwerk zur elektrischen Sicherheit in deutschen Betrieben. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um Gefahren durch Stromunfälle zu vermeiden. Doch dabei stellt sich in der betrieblichen Praxis häufig eine entscheidende Frage: Welche Mitarbeitenden sind überhaupt qualifiziert, um eine DGUV V3 Prüfung durchzuführen?

    Dieser Beitrag liefert eine fundierte Übersicht über die rechtlichen Vorgaben, Qualifikationsanforderungen und betrieblichen Möglichkeiten – speziell mit Blick auf den effizienten und sicheren Einsatz interner Kräfte. Unternehmen erhalten so eine praxisnahe Orientierung, wie sie Prüfprozesse rechtskonform organisieren können.


    Warum ist die Qualifikation der prüfenden Person so wichtig?

    Die Verantwortung für elektrische Sicherheit liegt beim Arbeitgeber. Dieser darf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur fachkundigem Personal übertragen. Wird eine Prüfung von unzureichend qualifizierten Mitarbeitenden durchgeführt, ist sie rechtlich unwirksam – mit schwerwiegenden Folgen:

    • Ungültige Prüfergebnisse
    • Erhöhtes Haftungsrisiko bei Unfällen
    • Verlust des Versicherungsschutzes
    • Sanktionen bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften

    Deshalb ist es von höchster Bedeutung zu wissen, wer prüfen darf – und wer nicht.


    DGUV Vorschrift 3: Rechtlicher Rahmen

    Die Grundlage bildet die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den relevanten DIN-VDE-Normen, insbesondere:

    • DIN VDE 0701-0702 (Ortsveränderliche Geräte)
    • DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen)
    • DIN VDE 0113-1 (Maschinensicherheit)

    Diese Regelwerke geben keine konkreten Berufsbezeichnungen vor, sondern orientieren sich an der Fachkunde der prüfenden Person.


    Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

    1. Elektrofachkraft (EFK)

    Die wichtigste Kategorie ist die Elektrofachkraft im Sinne der VDE 1000-10. Sie ist durch Ausbildung, Erfahrung und aktuelles Wissen in der Lage, Gefahren im Umgang mit elektrischen Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

    Voraussetzungen:

    • Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektroniker, Mechatroniker)
    • Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich
    • Regelmäßige Weiterbildung zu Normen und Sicherheitsvorschriften

    Berechtigung:
    → Darf eigenständig DGUV V3 Prüfungen durchführen und bewerten.


    2. Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

    Die EuP hat keine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung, aber eine gezielte Einweisung durch eine Elektrofachkraft.

    Voraussetzungen:

    • Schriftlich dokumentierte Unterweisung durch eine EFK
    • Kenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen im jeweiligen Arbeitsbereich
    • Aufsicht durch eine EFK bei der Prüfung

    Berechtigung:
    → Darf unter Anleitung und Aufsicht einfache Prüfungen vornehmen, z. B. Sicht- und Funktionsprüfungen.

    Beispiel: In einem großen Unternehmen könnten EuPs einfache Messungen vornehmen, während die EFK die abschließende Beurteilung und Dokumentation vornimmt.


    3. Befähigte Person im Sinne der BetrSichV

    Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 6) definiert die „befähigte Person“ als fachkundige Person, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausreichende Kenntnisse für die Prüfung besitzt.

    Konkret bedeutet das:

    • Fachbezogene Berufsausbildung (z. B. Elektroniker)
    • Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Prüfung vergleichbarer Arbeitsmittel
    • Kenntnisse der relevanten Normen und Vorschriften

    Berechtigung:
    → Darf eigenverantwortlich prüfen, wenn sie durch den Arbeitgeber beauftragt wurde.

    Diese Definition ermöglicht es Unternehmen, auch erfahrene interne Kräfte als Prüfer einzusetzen – sofern sie dokumentiert als befähigt gelten.


    Wer darf keine DGUV V3 Prüfung durchführen?

    • Hausmeister, Lageristen oder Techniker ohne elektrotechnische Ausbildung, selbst wenn sie handwerklich versiert sind
    • Mitarbeitende, die zwar früher in der Elektrotechnik tätig waren, aber seit Jahren nicht mehr geschult wurden
    • Personen, die sich Prüfgeräte „selbst beigebracht“ haben, ohne nachweisbare Unterweisung

    Ohne Nachweis der Fachkunde ist jede Prüfung unwirksam und rechtswidrig.


    Wie wird die Fachkunde nachgewiesen?

    Der Arbeitgeber muss die Qualifikation der prüfenden Person dokumentieren. Mögliche Nachweise:

    • Gesellen- oder Meisterbriefe
    • Teilnahmebescheinigungen an Schulungen (z. B. DGUV-Schulungen)
    • Arbeitszeugnisse, die relevante Tätigkeiten belegen
    • Interne Unterweisungsnachweise

    Empfehlenswert ist die Führung einer Prüferakte, in der alle Qualifikationsnachweise gesammelt werden.


    Interne versus externe Prüfer: Was ist erlaubt?

    Interne Prüfer

    Erfüllen die oben genannten Mitarbeitenden die Kriterien, dürfen sie innerhalb des Unternehmens Prüfungen durchführen. Vorteile:

    • Kostenersparnis bei vielen Geräten
    • Flexiblere Termine
    • Know-how bleibt im Unternehmen

    Aber: Die Fachkunde muss regelmäßig aktualisiert werden – alle 2 bis 3 Jahre durch Schulungen.

    Externe Dienstleister

    Oft werden externe Fachfirmen beauftragt, weil:

    • interne Kapazitäten fehlen
    • keine qualifizierten Mitarbeitenden vorhanden sind
    • externe Prüfer auch die nötige Messtechnik und Dokumentation mitbringen

    Hier sollte auf Zertifizierungen (z. B. VDE, TÜV, ISO) und Referenzen geachtet werden.


    Wie können Unternehmen interne Prüfer qualifizieren?

    Wenn keine Elektrofachkräfte vorhanden sind, kann das Unternehmen gezielt Personal aufbauen:

    Möglichkeit 1: Qualifizierung zur EuP

    • Zielgerichtete Schulung (z. B. 1–2 Tage)
    • Ideal für einfache Prüfungen oder unterstützende Tätigkeiten

    Möglichkeit 2: Externe Weiterbildung zur befähigten Person

    • Schulungen von anerkannten Anbietern (z. B. TÜV, DEKRA)
    • Dauer: meist 3–5 Tage inkl. praktischer Prüfung
    • Thema: DGUV Vorschrift 3, Messtechnik, Dokumentation, Rechtliches

    Risiken bei falscher Personalwahl

    Eine falsche Personalentscheidung kann schwerwiegende Folgen haben:

    • Ungültige Prüfprotokolle
    • Ablehnung von Versicherungsleistungen
    • Schadensersatzforderungen bei Unfällen
    • Persönliche Haftung von Führungskräften (§ 823 BGB)
    • Bußgelder durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft

    Deshalb gilt: Lieber gezielt qualifizieren als improvisieren.


    Best Practice: So gehst du als Unternehmen vor

    1. Prüfbedarf analysieren
      • Wie viele Geräte?
      • Wie oft muss geprüft werden?
    2. Verfügbare Mitarbeitende sichten
      • Gibt es EFKs oder EuPs?
    3. Qualifikationslücken schließen
      • Schulungen und Unterweisungen organisieren
    4. Dokumentation einführen
      • Nachweis der Fachkunde archivieren
    5. Regelmäßige Auffrischung sicherstellen
      • Weiterbildung alle 2–3 Jahre

    Fazit: Fachkunde ist das Fundament jeder DGUV V3 Prüfung

    Die Antwort auf die Frage „Wer darf prüfen?“ ist klar geregelt – und darf nicht dem Zufall überlassen werden. Nur wer die nötige Fachkunde besitzt, ist berechtigt, elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 zu prüfen.

    Ob eigene Elektrofachkraft, unterwiesene Person oder externer Dienstleister – der Schlüssel liegt immer in der sorgfältigen Dokumentation und Qualifikation. So lassen sich Sicherheit, Rechtssicherheit und betriebliche Effizienz miteinander vereinen.

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