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    Grundlagen der DGUV3

    Zertifizierungen für Prüftechniker nach DGUV V3: Qualifikation, Anforderungen und Perspektiven

    AlexBy Alex13. Juni 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen und ist ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Durchführung dieser Prüfungen darf jedoch nur durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen – sogenannte befähigte Personen. Doch wie genau wird man Prüftechniker für DGUV V3 Prüfungen? Welche Zertifizierungen sind notwendig, sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? Dieser umfassende Artikel beleuchtet alle Aspekte rund um die Zertifizierungen für Prüftechniker nach DGUV V3 und bietet wertvolle Orientierung für Arbeitgeber, Elektrofachkräfte und Sicherheitsbeauftragte.


    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung: Warum Zertifizierungen wichtig sind
    2. Rechtlicher Rahmen der DGUV Vorschrift 3
    3. Wer darf prüfen? – Die „befähigte Person“ nach BetrSichV
    4. Zertifizierungsarten für DGUV V3 Prüftechniker
    5. Inhalte und Anforderungen typischer Schulungen
    6. Anbieter von anerkannten Zertifizierungen
    7. Dauer und Kosten einer Qualifizierung
    8. Unterschiede zwischen Sachkunde, Sachverständiger und befähigter Person
    9. Auffrischung und Fortbildungspflicht
    10. Vorteile zertifizierter Prüftechniker für Unternehmen
    11. Fazit: Der Weg zur professionellen Prüfkompetenz

    1. Einleitung: Warum Zertifizierungen wichtig sind

    Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist keine Tätigkeit, die man „mal eben nebenbei“ erledigt. Fehlerhafte Prüfungen können zu schweren Unfällen, Produktionsausfällen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist eine fundierte Ausbildung mit anerkanntem Zertifikat nicht nur sinnvoll, sondern auch betriebswirtschaftlich und rechtlich geboten.


    2. Rechtlicher Rahmen der DGUV Vorschrift 3

    Die DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3, basiert auf der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Geräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Maßgeblich sind dabei auch technische Regeln wie die DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1).

    Die Verantwortung liegt beim Unternehmer – doch dieser darf die Prüfung delegieren. Voraussetzung: Die beauftragte Person muss „befähigt“ sein.


    3. Wer darf prüfen? – Die „befähigte Person“ nach BetrSichV

    Laut § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine befähigte Person jemand, der durch:

    • eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung,
    • einschlägige Berufserfahrung und
    • zeitnahe berufliche Tätigkeit

    die Fähigkeit besitzt, den sicheren Zustand elektrischer Betriebsmittel zu beurteilen.

    Zusätzlich dazu empfiehlt es sich, den Nachweis durch eine Zertifizierung einer anerkannten Ausbildungsstelle zu erbringen – insbesondere bei Prüfungen nach DGUV V3.


    4. Zertifizierungsarten für DGUV V3 Prüftechniker

    Es gibt keine eine zentrale Stelle, die eine universelle Zertifizierung für DGUV V3 Prüfungen ausstellt. Stattdessen existieren mehrere anerkannte Wege, sich zu qualifizieren. Die wichtigsten Arten:

    • Zertifikatslehrgänge bei TÜV, DEKRA, VdS, DVGW, ZDH etc.
    • Fachseminare mit Abschlusszertifikat
    • Firmeninterne Schulungen mit nachweisbarer Prüfungskompetenz
    • DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung (Personenzertifizierung)

    Viele Anbieter orientieren sich bei ihren Lehrgängen an den Anforderungen der TRBS 1203 sowie der VDE-Normen.


    5. Inhalte und Anforderungen typischer Schulungen

    Ein professioneller Zertifikatslehrgang zur Qualifikation als Prüftechniker nach DGUV V3 umfasst unter anderem folgende Inhalte:

    • Rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3)
    • Technische Normen (DIN VDE 0701-0702, VDE 0105-100, VDE 0113-1)
    • Mess- und Prüfverfahren
    • Dokumentation und Protokollierung
    • Erkennen und Bewerten von Mängeln
    • Kennzeichnung geprüfter Geräte
    • Praktische Übungen an Messgeräten (z. B. mit dem Profitest, Fluke, Gossen Metrawatt)

    Am Ende steht meist eine Abschlussprüfung (schriftlich/praktisch), bei deren Bestehen ein Zertifikat mit Gültigkeit von mehreren Jahren ausgestellt wird.


    6. Anbieter von anerkannten Zertifizierungen

    Folgende Institutionen bieten hochwertige Schulungen und Zertifizierungen an:

    • TÜV Rheinland – Lehrgang: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit DGUV V3 Bezug“
    • DEKRA Akademie – Kurs „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
    • VdS Schadenverhütung – Schwerpunkt auf elektrische Sicherheit im Brandschutz
    • HWK / IHK – Regionale Angebote zur Qualifikation nach TRBS 1203
    • ZDH-Zert – Möglichkeit der Personenzertifizierung
    • Privatanbieter mit AZAV-Zertifizierung (Anerkennung durch die Bundesagentur für Arbeit)

    Tipp: Achte auf eine zertifizierte Anerkennung der Ausbildungsstätte, insbesondere bei ISO/IEC 17024 Konformität.


    7. Dauer und Kosten einer Qualifizierung

    Die Kosten und der Zeitaufwand variieren je nach Anbieter, Umfang und Vorwissen des Teilnehmers:

    KursartDauerKosten (netto)
    Basiskurs (nur ortsveränderliche Geräte)1–2 Tage400–800 €
    Komplettlehrgang (inkl. ortsfeste Anlagen)3–5 Tage1.200–2.500 €
    ISO 17024 Zertifizierung5+ Tageab 2.000 €

    Fördermöglichkeiten über Bildungsgutscheine oder Weiterbildungsprogramme sind möglich.


    8. Unterschiede: Sachkunde, Sachverständiger, befähigte Person

    Die Begrifflichkeiten rund um das Prüfpersonal führen oft zur Verwirrung. Eine kurze Einordnung:

    • Befähigte Person: Gesetzlich definierter Begriff – darf nach BetrSichV prüfen.
    • Sachkundige Person: Praktisch gleichwertig, jedoch ohne rechtlich bindende Definition.
    • Sachverständiger: Meist extern, oft mit gerichtlicher Anerkennung – erstellt z. B. Gutachten.
    • Elektrofachkraft (EFK): Grundvoraussetzung zur späteren Qualifikation als befähigte Person.

    Ein Zertifikat macht aus einer EFK noch keine befähigte Person – es bedarf Berufserfahrung und praktischer Fähigkeiten.


    9. Auffrischung und Fortbildungspflicht

    Auch wenn viele Zertifikate keine formale Verfallsfrist haben, sollten Prüftechniker ihre Qualifikation alle 3–5 Jahre auffrischen, um:

    • neue Normen zu kennen,
    • technische Weiterentwicklungen zu verstehen und
    • Haftungsrisiken zu minimieren.

    Fortbildungskurse oder Webinare zu aktuellen Normen, z. B. Änderungen an der DIN VDE 0701-0702, sind empfehlenswert.


    10. Vorteile zertifizierter Prüftechniker für Unternehmen

    Für Unternehmen bedeutet die Zusammenarbeit mit zertifizierten DGUV V3 Prüftechnikern:

    • Haftungsreduktion durch dokumentierte Qualifikation
    • Rechtssicherheit bei Arbeitsunfällen oder Versicherungsfällen
    • Qualitätssicherung durch einheitliche Prüfstandards
    • Effizientere Prüfabläufe durch Routine und Kompetenz
    • Positives Image im Sinne von Arbeitsschutzkultur

    Gerade bei Audits (z. B. ISO 45001, ISO 9001) oder BG-Kontrollen kann ein Zertifikat der Prüfperson eine entscheidende Rolle spielen.


    11. Fazit: Der Weg zur professionellen Prüfkompetenz

    Die Zertifizierung als Prüftechniker nach DGUV V3 ist ein wichtiger Meilenstein für Elektrofachkräfte, die Verantwortung übernehmen möchten – und für Unternehmen, die Arbeitssicherheit ernst nehmen. Eine strukturierte Ausbildung, dokumentierte Berufserfahrung und kontinuierliche Fortbildung bilden das Fundament dieser Qualifikation.

    Wer langfristig auf Sicherheit und Professionalität setzt, kommt um zertifizierte Prüftechniker nicht herum. Die Investition in Ausbildung und Qualität zahlt sich dabei nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich aus.

    Befähigte Person DGUV vs. BGV DIN VDE 0100 Dokumentationspflicht DGUV 3 Elektrische Betriebsmittelprüfung Elektroprüfung Unternehmen Elektrosicherheit Prüfintervalle elektrischer Anlagen Unfallverhütung Elektrotechnik Wiederholungsprüfung Elektrogeräte
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