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    Grundlagen der DGUV3

    Schulungspflicht für externe Prüfdienstleister im Rahmen der DGUV V3 Prüfung

    AlexBy Alex13. Juni 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Einleitung

    Elektrische Betriebsmittel sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch mit ihrer Nutzung geht auch Verantwortung einher – insbesondere für die Sicherheit der Beschäftigten. Genau hier greift die DGUV Vorschrift 3. Doch wer darf diese Prüfungen überhaupt durchführen? Reicht technisches Verständnis oder braucht es eine spezielle Schulung? In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Schulungspflicht für externe Prüfdienstleister im Rahmen der DGUV V3 Prüfung ein – ein Thema, das für Unternehmen, Prüfer und Verantwortliche gleichermaßen von großer Relevanz ist.


    1. Hintergrund zur DGUV V3 Prüfung

    Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle durch defekte oder fehlerhafte Elektrogeräte zu verhindern.

    Gemäß § 5 der DGUV V3 sind Unternehmer verpflichtet, diese Prüfungen durch eine befähigte Person durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich häufig um interne Fachkräfte – oder eben um externe Prüfdienstleister.


    2. Warum eine Schulungspflicht notwendig ist

    Die Vielfalt elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen steigt kontinuierlich. Vom klassischen Bürodrucker bis hin zur komplexen Industrieanlage – jedes Gerät bringt andere Anforderungen an Sicherheit und Funktion mit sich. Ohne fundierte Kenntnisse über die Gefahren elektrischer Ströme, über rechtliche Anforderungen sowie über den korrekten Umgang mit Prüfgeräten können externe Prüfer ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

    Daher ist es unerlässlich, dass externe Prüfdienstleister über eine gezielte Schulung verfügen, die alle relevanten Themenbereiche der DGUV V3 abdeckt.


    3. Gesetzliche Grundlagen der Schulungspflicht

    Die DGUV Vorschrift 3 selbst nennt keine spezifischen Schulungsnachweise, verweist jedoch auf die Notwendigkeit einer „befähigten Person“ gemäß TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Diese wiederum definiert die Anforderungen klar:

    • Eine technische Berufsausbildung
    • Berufserfahrung mit elektrischen Anlagen
    • Spezifische zeitnahe Schulung, insbesondere bei neuen Prüfmethoden oder Regeländerungen

    Die Schulungspflicht ergibt sich also indirekt aus den rechtlichen Grundlagen. Ohne den Nachweis entsprechender Kenntnisse gilt ein Prüfdienstleister nicht als „befähigte Person“ – was wiederum rechtlich problematisch ist.


    4. Inhalte einer fachgerechten Schulung

    Eine qualifizierte Schulung für externe Prüfdienstleister sollte mindestens folgende Themen abdecken:

    • Grundlagen der Elektrotechnik
    • Vorschriften und Normen (DGUV V3, DIN VDE 0701-0702, TRBS 1203)
    • Gefahren durch elektrischen Strom
    • Umgang mit Mess- und Prüfgeräten
    • Dokumentation der Prüfergebnisse
    • Erkennen und Bewerten von Mängeln
    • Praktische Durchführung an unterschiedlichen Geräten
    • Verantwortung und Haftung im Rahmen der Prüfung

    5. Unterschiede zwischen internen und externen Prüfern

    Während interne Elektrofachkräfte oft firmeninterne Schulungsangebote oder Weiterbildungen erhalten, sind externe Dienstleister auf zertifizierte Schulungsanbieter angewiesen. Viele Unternehmen setzen voraus, dass Prüfer bei Dienstleistern über aktuelle Schulungsnachweise verfügen. Ohne diese verlieren externe Anbieter schnell an Glaubwürdigkeit – oder werden bei Audits durch Berufsgenossenschaften ganz ausgeschlossen.

    Ein weiterer Unterschied: Externe Prüfer stehen in größerer Haftung, da sie als Dienstleister im Kundenauftrag agieren. Ein Fehler bei der Prüfung kann gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Eine fundierte Schulung reduziert dieses Risiko erheblich.


    6. Nachweise und Zertifikate

    Die Schulung allein reicht nicht – es muss auch ein nachvollziehbarer Nachweis vorhanden sein. Hierzu zählen:

    • Teilnahmebescheinigungen von anerkannten Schulungszentren
    • Zertifikate über Fachprüferschulungen
    • Fortbildungsnachweise in festgelegten Intervallen (z. B. alle 3 Jahre)

    Diese Nachweise sollten regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf – etwa bei einer Betriebsbegehung oder Unfalluntersuchung – vorgelegt werden können.


    7. Risiken bei fehlender Schulung

    Wird die Prüfung durch eine nicht ausreichend geschulte Person durchgeführt, ergeben sich mehrere Gefahren:

    • Haftungsrisiken für Auftraggeber und Prüfdienstleister
    • Versicherungsschutz kann erlöschen
    • Verstoß gegen Arbeitsschutzvorgaben
    • Bußgelder bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung
    • Gefährdung von Mitarbeitenden durch fehlerhafte Prüfergebnisse

    Ein tragischer Unfall oder ein Brandschaden kann somit auch strafrechtliche Folgen haben – wenn die Prüfung nicht fachgerecht erfolgte.


    8. Auswahl eines qualifizierten Prüfdienstleisters

    Unternehmen, die externe Prüfer beauftragen, sollten bei der Auswahl sorgfältig vorgehen. Wichtige Kriterien sind:

    • Nachweis über absolvierte Schulungen
    • Erfahrung mit branchenspezifischen Anlagen
    • Referenzen und Kundenbewertungen
    • Transparente Dokumentation
    • Einsatz zertifizierter Prüfgeräte
    • Einhaltung der aktuellen Normen und Vorschriften

    Ein guter Prüfdienstleister ist nicht der billigste, sondern der, der nachweislich sicher prüft.


    9. Fortbildungspflicht: Auch nach der Schulung nicht vorbei

    Technologien, Vorschriften und Prüfverfahren entwickeln sich stetig weiter. Wer heute geschult wurde, muss morgen bereits nachschulen – zumindest dann, wenn neue Normen in Kraft treten oder das Tätigkeitsfeld sich verändert. Daher gehört auch die regelmäßige Fortbildung zur Pflicht jedes externen Prüfers.

    Einige Schulungsanbieter bieten Auffrischungskurse an, bei denen Neuerungen kompakt und praxisnah vermittelt werden.


    10. Fazit: Ohne Schulung keine sichere Prüfung

    Die Schulungspflicht für externe Prüfdienstleister ist ein zentrales Thema im Rahmen der DGUV V3 Prüfung. Sie stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel nicht nur formal, sondern fachlich korrekt geprüft werden – im Sinne des Arbeitsschutzes und der Rechtssicherheit.

    Unternehmen sollten daher nicht nur auf das günstigste Angebot schauen, sondern konsequent auf Qualifikation, Nachweise und Schulungsstand der beauftragten Prüfer achten. Nur so lassen sich Risiken vermeiden und die Sicherheit im Betrieb gewährleisten.


    Zusätzliche Tipps für Unternehmen

    • Fragen Sie gezielt nach Schulungszertifikaten.
    • Dokumentieren Sie die Auswahlkriterien für Prüfdienstleister.
    • Verlangen Sie Musterprotokolle vor Vertragsabschluss.
    • Nutzen Sie Checklisten zur Überprüfung der Befähigung.
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