Einleitung
In den letzten Jahren hat sich das Arbeitsumfeld grundlegend verändert. Mit dem Siegeszug des Homeoffice wurden viele Betriebe gezwungen, ihre Arbeitsweise neu zu denken. Doch während sich Flexibilität und Work-Life-Balance für viele Mitarbeiter verbessert haben, stellen sich für Unternehmen neue Fragen in Bezug auf Arbeitsschutz und elektrische Sicherheit – insbesondere im Rahmen der DGUV V3 Prüfung. Wer ist eigentlich verantwortlich für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel im Homeoffice? Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Und wie lässt sich die DGUV V3 im dezentralen Arbeitsumfeld praktisch umsetzen?
Dieser Artikel gibt umfassende Antworten auf diese Fragen und beleuchtet die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Aspekte der Verantwortung für DGUV V3 Prüfungen im Homeoffice.
1. Was ist die DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit prüfen zu lassen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom zu vermeiden und damit das Risiko für Mitarbeitende zu minimieren.
Zu den wichtigsten Inhalten der DGUV V3 Prüfung gehören:
- Sichtprüfung der Geräte
- Messung von Schutzleitern, Isolationswiderständen und Ableitströmen
- Dokumentation der Prüfergebnisse
2. Die neue Realität: Homeoffice als Bestandteil der Arbeitswelt
Seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zuhause aus keine Ausnahme mehr, sondern in vielen Unternehmen zum Alltag geworden. Selbst nach dem Wegfall gesetzlicher Homeoffice-Verpflichtungen bleibt das Modell attraktiv – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch das Arbeiten außerhalb des Firmengeländes bringt neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit.
Denn: Auch im Homeoffice bleibt der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich.
3. Gesetzliche Grundlagen zur Verantwortung im Homeoffice
Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Dies gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch im Homeoffice.
Konkret bedeutet das:
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die im Homeoffice genutzten Arbeitsmittel den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Die elektrischen Betriebsmittel unterliegen somit auch im Homeoffice der DGUV V3 Prüfung.
- Diese Prüfpflicht kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
4. Welche elektrischen Geräte müssen im Homeoffice geprüft werden?
Sobald ein Arbeitnehmer im Homeoffice mit firmeneigenen oder zur Arbeit bereitgestellten Geräten arbeitet, sind diese prüfpflichtig nach DGUV V3. Dazu zählen unter anderem:
- Laptops und Computer
- Monitore
- Drucker
- Dockingstations
- externe Festplatten
- Netzteile und Ladegeräte
Wichtig: Auch Verlängerungskabel, Steckerleisten oder mitgelieferte Netzteile fallen unter die Prüfungspflicht – sofern sie zur Arbeitsausführung dienen.
5. Wer trägt die Verantwortung?
Kurzantwort: Der Arbeitgeber.
Auch wenn die Arbeit im häuslichen Umfeld stattfindet, bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Das gilt für:
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
- Organisation und Durchführung der Prüfung nach DGUV V3
- Dokumentation der Prüfergebnisse
Der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet, mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten und den Zugang zu den Geräten zur Verfügung zu stellen.
6. Praktische Umsetzung der DGUV V3 Prüfung im Homeoffice
a) Mobile Prüfservices
Eine effektive Möglichkeit zur Prüfung elektrischer Geräte im Homeoffice sind mobile Prüfservices. Spezialisierte Dienstleister fahren zum Wohnsitz der Mitarbeitenden und führen die Prüfungen vor Ort durch. Dies ist besonders bei größerem Umfang (z. B. bei Außendienstmitarbeitern oder Technikern) eine sinnvolle Lösung.
b) Versand der Geräte zur Prüfung
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Arbeitsmittel zur Prüfung ins Unternehmen zurückzuholen. Dies eignet sich insbesondere bei kleineren Geräten oder bei geplanten Austauschaktionen.
c) Prüfung vor der Ausgabe
Geräte können vor der Übergabe an den Mitarbeiter geprüft und dokumentiert werden. In Kombination mit regelmäßiger Erinnerung an Nachprüfungen (z. B. per Prüfintervall-Kalender) lässt sich eine gesetzeskonforme Lösung realisieren.
7. Häufige Herausforderungen bei der DGUV V3 Prüfung im Homeoffice
Datenschutz und Privatsphäre
Nicht jeder Mitarbeiter ist begeistert von einem Prüfer in den eigenen vier Wänden. Unternehmen müssen daher sensibel mit dem Thema umgehen und freiwillige Lösungen anstreben.
Logistik und Koordination
Die Koordination von Prüfungen über verschiedene Standorte hinweg ist aufwendig. Eine digitale Prüfplanung kann hier helfen.
Verwechslung von privaten und betrieblichen Geräten
Im Homeoffice verschwimmen oft die Grenzen zwischen privater und beruflicher Nutzung. Daher muss genau dokumentiert werden, welche Geräte als Arbeitsmittel gelten – nur diese unterliegen der DGUV V3.
8. Empfehlungen für Arbeitgeber
- Inventarliste anlegen: Dokumentieren Sie alle ausgegebenen elektrischen Geräte samt Seriennummer, Prüfdatum und Standort.
- Klare Kommunikationsrichtlinien: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Hintergründe und ihre Mitwirkungspflicht.
- Vertragliche Regelungen treffen: Ergänzen Sie Arbeitsverträge oder Homeoffice-Vereinbarungen um Aspekte der Arbeitssicherheit.
- Partnerschaft mit einem Prüfdienstleister: Arbeiten Sie mit einem externen Anbieter zusammen, der Homeoffice-Lösungen anbietet.
- Digitale Prüfmanagement-Systeme nutzen: Tools zur Verwaltung von Prüfterminen, Fristen und Protokollen sparen Zeit und minimieren Risiken.
9. Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht der DGUV V3 kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft
- Haftung im Schadensfall
- Probleme mit der Betriebshaftpflichtversicherung
Gerade im Falle eines Stromunfalls im Homeoffice kann es passieren, dass Versicherungen Leistungen verweigern, wenn nachweislich kein geprüftes Gerät vorlag.
10. DGUV und Homeoffice: Zukunftsausblick
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat bereits reagiert und das Thema „sicheres Arbeiten im Homeoffice“ zunehmend in den Fokus gerückt. In den kommenden Jahren ist mit weiteren Richtlinien und Konkretisierungen zu rechnen. Arbeitgeber tun daher gut daran, schon jetzt präventiv und strukturiert vorzugehen.
Fazit: Verantwortung klar regeln und rechtssicher umsetzen
Auch im Homeoffice gelten die Pflichten der DGUV V3 uneingeschränkt. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Sicherheit der bereitgestellten Arbeitsmittel – unabhängig vom Standort. Mit klaren Prozessen, professioneller Unterstützung und transparenten Kommunikationswegen lässt sich die elektrische Sicherheit auch im dezentralen Arbeitsumfeld gewährleisten.