Einleitung
In der heutigen Arbeitswelt spielt elektrische Sicherheit eine zentrale Rolle. Unternehmen tragen nicht nur Verantwortung für ihre Mitarbeitenden, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Eine der wichtigsten Regelungen in diesem Bereich ist die DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3. Sie verpflichtet Betriebe dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen – unabhängig davon, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt.
Doch welche Geräte fallen konkret unter diese Prüfung? Und wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass alle relevanten Geräte korrekt erfasst und überprüft werden? Genau diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel auf den Grund.
1. Rechtlicher Hintergrund der DGUV V3 Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 basiert auf der früheren BGV A3 und regelt die „Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel“. Sie verpflichtet alle Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Geräte auf ihre Sicherheit.
Die rechtliche Grundlage hierfür bilden unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Ziel ist es, Arbeitsunfälle durch elektrische Gefahren zu vermeiden. Die Prüfpflicht betrifft sowohl fest installierte Anlagen als auch mobile Geräte.
2. Was sind „elektrische Betriebsmittel“?
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 sind alle Geräte, die elektrischen Strom nutzen, leiten, umwandeln oder speichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Verlängerungskabel
- Computer und Monitore
- Kaffeemaschinen
- Maschinen und Werkzeuge
- Lichtanlagen
- Drucker
- Ladegeräte
Die Vielfalt ist groß – weshalb Unternehmen besonders darauf achten müssen, eine vollständige Geräteerfassung vorzunehmen.
3. Unterteilung: Ortsfeste vs. ortsveränderliche Geräte
Ein zentrales Kriterium für die DGUV V3 Prüfung ist die Art des Geräts. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
3.1 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Diese Geräte sind fest mit dem Gebäude verbunden und lassen sich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand bewegen.
Beispiele:
- Deckenleuchten
- fest installierte Klimaanlagen
- Schalttafeln
- Industrieanlagen
- Wandinstallierte Heizsysteme
Prüfung:
Erfolgt meist durch eine Fachkraft mithilfe spezieller Messgeräte und unter Berücksichtigung der VDE-Normen (z. B. VDE 0100-600 oder VDE 0105-100).
3.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Diese Geräte sind flexibel einsetzbar und können leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden.
Beispiele:
- Wasserkocher
- Bohrmaschinen
- Laptops
- Handstaubsauger
- Mehrfachsteckdosen
- Verlängerungskabel
Prüfung:
Diese Geräte müssen regelmäßig einer Sicht-, Funktions- und Messprüfung unterzogen werden – idealerweise durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung.
4. Detaillierte Gerätegruppen unter der DGUV V3
Im Folgenden betrachten wir einzelne Gerätegruppen und ihre Relevanz für die DGUV V3 Prüfung:
4.1 Bürogeräte
Büros scheinen auf den ersten Blick wenig risikobehaftet. Doch gerade hier finden sich zahlreiche elektrische Geräte:
- Drucker und Scanner
- PCs und Monitore
- Ladegeräte
- Kaffeemaschinen
- Wasserkocher
All diese Geräte fallen unter die DGUV V3 und müssen regelmäßig geprüft werden – insbesondere bei hoher Nutzungsfrequenz.
4.2 Werkzeuge in Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe setzen viele mobile Geräte ein:
- Bohrmaschinen
- Trennschleifer
- Heißluftpistolen
- Verlängerungskabel
Diese zählen zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln und sind aufgrund der hohen mechanischen Beanspruchung besonders prüfintensiv.
4.3 Medizinische Geräte
In Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen sind elektrische Geräte sicherheitskritisch:
- EKG-Geräte
- Blutdruckmessgeräte
- Infusionspumpen
- Patientenüberwachungssysteme
Hier gelten besondere Vorschriften nach DIN EN 62353, zusätzlich zur DGUV V3. Der Prüfzyklus ist oft strenger und muss dokumentiert werden.
4.4 Elektrische Anlagen in Industrie und Produktion
Industriebetriebe haben häufig eine Mischung aus ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten:
- Maschinensteuerungen
- Produktionsroboter
- Förderbänder
- Steuerpulte
Hier ist die regelmäßige DGUV V3 Prüfung essenziell, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und Haftungsrisiken zu vermeiden.
5. Wann müssen Geräte geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach Art, Nutzungshäufigkeit und Umgebungseinflüssen der Geräte. Übliche Intervalle sind:
- 6 Monate: für stark beanspruchte Geräte (z. B. Baugeräte)
- 1 Jahr: für reguläre ortsveränderliche Geräte
- Alle 4 Jahre: für ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ein detailliertes Prüfbuch oder digitales Prüfmanagementsystem hilft dabei, Fristen nicht zu versäumen.
6. Geräte erfassen und dokumentieren – so gelingt es
Die Geräteerfassung ist die Grundlage jeder DGUV V3 Prüfung. Unternehmen sollten:
- Jedes elektrische Betriebsmittel mit einer Inventarnummer versehen
- Typ, Hersteller, Standort und Nutzungsart dokumentieren
- Prüfdaten archivieren (auch digital möglich)
- Gerätekennzeichnung nach Prüfung anbringen
Tools wie digitale Prüfsoftware oder QR-Code-Etiketten erleichtern die Organisation und sorgen für Transparenz.
7. Was passiert bei Nichtprüfung?
Wird die Prüfung unterlassen oder unvollständig durchgeführt, drohen ernste Konsequenzen:
- Unfallgefahr: Ein defektes Gerät kann zu Stromschlägen oder Bränden führen.
- Versicherungsprobleme: Die Betriebshaftpflicht kann im Schadenfall Leistungen verweigern.
- Bußgelder: Behörden können empfindliche Strafen verhängen.
- Reputationsverlust: Sicherheitsmängel gefährden das Unternehmensimage.
8. Fazit: Jedes elektrische Gerät zählt
Die DGUV V3 Prüfung ist kein bürokratisches Übel, sondern ein wirkungsvolles Instrument zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit im Betrieb. Ob Kaffeemaschine im Büro oder Produktionsanlage in der Industrie – alle elektrischen Geräte müssen erfasst, geprüft und dokumentiert werden.
Durch klare Prozesse, regelmäßige Schulungen und ggf. die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern lässt sich die Prüfpraxis effizient in den Betriebsalltag integrieren.