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    Grundlagen der DGUV3

    DGUV Vorschrift 3 vs. BGV A3: Was hat sich geändert?

    AlexBy Alex24. Mai 2025Updated:24. Mai 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Doch was hat sich mit der Umstellung von der BGV A3 auf die DGUV Vorschrift 3 geändert? Hier eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen:

    „Die DGUV Vorschrift 3 ist nur eine Umbenennung – es ändert sich nichts.“

    Stimmt nicht ganz!

    • Zwar bleibt der Kern der Prüfpflichten erhalten, aber:
      • Normen wurden aktualisiert (z. B. VDE 0100-600, 0105-100).
      • Dokumentationsanforderungen sind strenger geworden.
      • Die Definition der „befähigten Person“ wurde präzisiert.
    • Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Prozesse noch konform sind.

    „Wir prüfen selbst – das reicht aus.“

    Nur bedingt richtig.

    • Die Prüfung muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft (EFK) erfolgen.
    • Eine „befähigte Person“ benötigt:
      • Fachausbildung (z. B. Elektriker-Meister oder Techniker).
      • Aktuelle Kenntnis der VDE-Bestimmungen (regelmäßige Fortbildung!).
    • Wer ohne Qualifikation prüft, riskiert Haftungsprobleme bei Unfällen.

    Praxistipp:

    • Interne Prüfer schulen lassen (z. B. DGUV-Seminar „Elektrotechnisch unterwiesene Person“).
    • Alternativ externe Dienstleister beauftragen (zertifizierte Prüfstellen).

    „Mobile Geräte müssen nur alle 2 Jahre geprüft werden.“

    Das ist ein gefährlicher Irrglaube!

    • Die Prüffristen hängen vom Einsatzort und Risiko ab:
      • Bürogeräte (PC, Monitor): Oft 2 Jahre.
      • Werkstattgeräte (Bohrmaschinen, Stapler): Häufig jährlich.
      • Baustellen- oder Feuchtbereichsgeräte: Teilweise alle 6 Monate.
    • Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung!

    Beispiel:
    Ein Akku-Bohrschrauber auf einer Baustelle muss deutlich häufiger geprüft werden als ein Laptop im Büro.


    „Eine Sichtprüfung reicht aus.“

    Nein!

    • Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine mehrstufige Prüfung:
      1. Sichtprüfung (Beschädigungen, lockere Kabel?).
      2. Funktionsprüfung (Schalter, Not-Aus etc.).
      3. Messprüfung (Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom etc.).
    • Nur bei ordnungsgemäßer Durchführung ist die Prüfung gültig.

    Achtung:

    • Viele Unfälle passieren, weil nur „oberflächlich“ geprüft wird.
    • Fehlerhafte Dokumentation kann bei Kontrollen zu Bußgeldern führen.

    „Altgeräte ohne Prüfprotokoll dürfen weiter genutzt werden.“

    Falsch!

    • Auch ältere Geräte müssen rückwirkend geprüft werden.
    • Keine Bestandsaufnahme? → Jetzt nachholen!
    • Fehlende Prüfplaketten? Geräte sofort ausmustern oder nachprüfen.

    Lösung:

    • Schrittweise Prüfung aller Altgeräte (Priorität: hohes Risiko zuerst).
    • Neue Geräte direkt nach Kauf erfassen (z. B. mit Prüfmanagement-Software).

    Fazit: DGUV Vorschrift 3 ernst nehmen – Sicherheit geht vor!

    Die DGUV Vorschrift 3 ist keine bloße Formalie, sondern ein essentieller Schutz für Mitarbeiter und Unternehmen. Wer die Prüfpflichten ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall schwere Unfälle.

    🔧 Unsere Empfehlung:
    ✔ Prüfprozesse systematisch aufbauen (Checklisten, Software, Schulungen).
    ✔ Qualifiziertes Personal einsetzen (intern oder extern).
    ✔ Bei Unsicherheiten Experten hinzuziehen (z. B. Elektrofachkraft oder DGUV-Berater).


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