Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Doch was hat sich mit der Umstellung von der BGV A3 auf die DGUV Vorschrift 3 geändert? Hier eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen:
„Die DGUV Vorschrift 3 ist nur eine Umbenennung – es ändert sich nichts.“
Stimmt nicht ganz!
- Zwar bleibt der Kern der Prüfpflichten erhalten, aber:
- Normen wurden aktualisiert (z. B. VDE 0100-600, 0105-100).
- Dokumentationsanforderungen sind strenger geworden.
- Die Definition der „befähigten Person“ wurde präzisiert.
- Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Prozesse noch konform sind.
„Wir prüfen selbst – das reicht aus.“
Nur bedingt richtig.
- Die Prüfung muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft (EFK) erfolgen.
- Eine „befähigte Person“ benötigt:
- Fachausbildung (z. B. Elektriker-Meister oder Techniker).
- Aktuelle Kenntnis der VDE-Bestimmungen (regelmäßige Fortbildung!).
- Wer ohne Qualifikation prüft, riskiert Haftungsprobleme bei Unfällen.
Praxistipp:
- Interne Prüfer schulen lassen (z. B. DGUV-Seminar „Elektrotechnisch unterwiesene Person“).
- Alternativ externe Dienstleister beauftragen (zertifizierte Prüfstellen).
„Mobile Geräte müssen nur alle 2 Jahre geprüft werden.“
Das ist ein gefährlicher Irrglaube!
- Die Prüffristen hängen vom Einsatzort und Risiko ab:
- Bürogeräte (PC, Monitor): Oft 2 Jahre.
- Werkstattgeräte (Bohrmaschinen, Stapler): Häufig jährlich.
- Baustellen- oder Feuchtbereichsgeräte: Teilweise alle 6 Monate.
- Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung!
Beispiel:
Ein Akku-Bohrschrauber auf einer Baustelle muss deutlich häufiger geprüft werden als ein Laptop im Büro.
„Eine Sichtprüfung reicht aus.“
Nein!
- Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine mehrstufige Prüfung:
- Sichtprüfung (Beschädigungen, lockere Kabel?).
- Funktionsprüfung (Schalter, Not-Aus etc.).
- Messprüfung (Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom etc.).
- Nur bei ordnungsgemäßer Durchführung ist die Prüfung gültig.
Achtung:
- Viele Unfälle passieren, weil nur „oberflächlich“ geprüft wird.
- Fehlerhafte Dokumentation kann bei Kontrollen zu Bußgeldern führen.
„Altgeräte ohne Prüfprotokoll dürfen weiter genutzt werden.“
Falsch!
- Auch ältere Geräte müssen rückwirkend geprüft werden.
- Keine Bestandsaufnahme? → Jetzt nachholen!
- Fehlende Prüfplaketten? Geräte sofort ausmustern oder nachprüfen.
Lösung:
- Schrittweise Prüfung aller Altgeräte (Priorität: hohes Risiko zuerst).
- Neue Geräte direkt nach Kauf erfassen (z. B. mit Prüfmanagement-Software).
Fazit: DGUV Vorschrift 3 ernst nehmen – Sicherheit geht vor!
Die DGUV Vorschrift 3 ist keine bloße Formalie, sondern ein essentieller Schutz für Mitarbeiter und Unternehmen. Wer die Prüfpflichten ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall schwere Unfälle.
🔧 Unsere Empfehlung:
✔ Prüfprozesse systematisch aufbauen (Checklisten, Software, Schulungen).
✔ Qualifiziertes Personal einsetzen (intern oder extern).
✔ Bei Unsicherheiten Experten hinzuziehen (z. B. Elektrofachkraft oder DGUV-Berater).