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    Grundlagen der DGUV3

    Gesetzliche Pflicht: Warum die DGUV V3 Prüfung so wichtig ist

    AlexBy Alex25. Mai 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Einleitung: Die unterschätzte Pflicht in deutschen Unternehmen

    Die DGUV V3 Prüfung ist für viele Unternehmen noch immer ein Thema, das häufig unterschätzt oder falsch eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine freiwillige Maßnahme oder ein „nice to have“ in der betrieblichen Praxis – sondern um eine gesetzliche Pflicht, die mit erheblichen Konsequenzen bei Missachtung einhergehen kann.

    Dieser Artikel beleuchtet umfassend, warum die DGUV V3 Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie sich die rechtliche Grundlage gestaltet, welche konkreten Risiken bei einer Missachtung bestehen – und welche Vorteile es für Unternehmen gibt, die ihren gesetzlichen Pflichten gewissenhaft nachkommen.


    Was ist die DGUV V3 Prüfung überhaupt?

    Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Unternehmen. Sie gilt für alle gewerblich genutzten elektrischen Geräte und Anlagen – unabhängig davon, ob es sich um eine Großindustrie, einen Handwerksbetrieb oder ein Einzelhandelsgeschäft handelt.

    Ziel der Prüfung

    Ziel ist es, elektrische Gefährdungen für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die Prüfung dient also dem aktiven Arbeitsschutz und beugt Unfällen, Bränden oder schweren gesundheitlichen Schäden vor.


    Die gesetzliche Grundlage: Klar geregelt

    Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:

    1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst ausgeschlossen ist (§3 ArbSchG). Elektrische Gefahren zählen ausdrücklich dazu.

    2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Die BetrSichV regelt, dass Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen (§14 BetrSichV). Elektrische Betriebsmittel gehören unweigerlich zu diesen Arbeitsmitteln.

    3. DGUV Vorschrift 3

    Diese Vorschrift ist für alle Unternehmen verpflichtend, die Mitglieder in einer Berufsgenossenschaft sind – also nahezu alle in Deutschland tätigen Betriebe. Sie schreibt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch eine befähigte Person vor.


    Wer ist zur Durchführung verpflichtet?

    Verantwortlich für die Einhaltung der DGUV V3 Vorschrift ist stets der Arbeitgeber bzw. die unternehmerisch verantwortliche Person. Das bedeutet: Auch wenn die praktische Durchführung durch externe Dienstleister oder interne Fachkräfte erfolgt, bleibt die Haftung beim Unternehmen.


    Gefahren bei Nichtdurchführung der DGUV V3 Prüfung

    Die Missachtung dieser Pflicht kann dramatische Folgen haben – sowohl rechtlich als auch finanziell:

    1. Zivilrechtliche Haftung

    Kommt es zu einem Unfall aufgrund eines defekten elektrischen Geräts, kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden – vor allem, wenn keine Prüfung dokumentiert ist.

    2. Strafrechtliche Konsequenzen

    Verletzt ein ungeprüftes Gerät eine Person schwer oder tödlich, drohen strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB).

    3. Bußgelder und Regressforderungen

    Berufsgenossenschaften oder Behörden können Bußgelder verhängen. Zudem können Versicherungen im Schadensfall die Leistungen verweigern oder Regress fordern – ein existenzbedrohendes Risiko für viele Betriebe.


    Wie oft ist die DGUV V3 Prüfung erforderlich?

    Die Häufigkeit der Prüfung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Betriebsmittel. Für ortsveränderliche elektrische Geräte gilt in der Regel eine Prüffrist von 6 bis 24 Monaten, abhängig von Einsatzort, Umgebungseinflüssen und Nutzungshäufigkeit.

    Beispiele:

    • Bürogeräte (PC, Drucker): alle 24 Monate
    • Baustellenmaschinen: alle 3 bis 6 Monate
    • Produktionsanlagen: jährlich

    Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV, die die Basis für die Prüffristen bildet.


    Was wird bei der Prüfung konkret geprüft?

    Die DGUV V3 Prüfung umfasst:

    • Sichtprüfung (äußere Schäden, Beschriftung, Zustand von Leitungen)
    • Messung (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Schleifenimpedanz)
    • Funktionsprüfung (sicheres Ein-/Ausschalten, Schutzvorrichtungen)

    Alle Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden – inklusive Prüfdatum, Prüfername und Bewertung des Gerätezustands.


    Wer darf die Prüfung durchführen?

    Die Prüfung darf ausschließlich von einer sogenannten befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese muss:

    • über eine elektrotechnische Ausbildung verfügen,
    • praktische Erfahrung im Bereich Elektrotechnik haben,
    • mit den geltenden Normen und Vorschriften vertraut sein.

    Warum Unternehmen die gesetzliche Pflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten

    Die Folgen unzureichender Prüfungen sind gravierend. Doch viele Unternehmen agieren nach dem Motto: „Wird schon nichts passieren.“ Dabei ist genau diese Sorglosigkeit einer der häufigsten Gründe für Stromunfälle im Betrieb.

    Ein Feuer, ausgelöst durch einen defekten Wasserkocher im Pausenraum, kann ausreichen, um eine ganze Produktionshalle zu vernichten – und mit ihr Arbeitsplätze und Existenzen.


    Image, Sicherheit und Compliance in Einklang bringen

    Die konsequente Umsetzung der DGUV V3 Prüfung bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Imagegewinn und Vertrauen:

    • Mitarbeiter fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, dass Geräte regelmäßig geprüft werden.
    • Geschäftspartner und Kunden sehen im sicherheitsbewussten Verhalten einen verlässlichen Partner.
    • Versicherungen gewähren im Schadensfall problemlos Schutz, wenn die Dokumentation der Prüfung vollständig vorliegt.

    Dokumentation ist Pflicht – nicht Kür

    Die Nachweise über durchgeführte DGUV V3 Prüfungen müssen jederzeit vorlegbar sein – z. B. bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften, Behörden oder Versicherer. Eine saubere und lückenlose Dokumentation ist daher unerlässlich.

    Tipp:

    Digitale Prüfprotokolle erleichtern die Verwaltung erheblich und ermöglichen automatische Erinnerungen an kommende Prüftermine.


    Praxisbeispiel: Ein Unternehmen spart am falschen Ende

    Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen ignorierte über Jahre die regelmäßige Prüfung seiner ortsfesten Anlagen. Als es zu einem Stromunfall mit einem verletzten Mitarbeiter kam, stellte sich heraus: Die letzte Prüfung lag sechs Jahre zurück. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Leistungen, der Geschäftsführer wurde wegen Fahrlässigkeit verurteilt – der Imageschaden war enorm.


    Was Unternehmen jetzt tun sollten

    1. Bestandsaufnahme durchführen
      Welche elektrischen Geräte und Anlagen sind im Betrieb vorhanden? Welche wurden geprüft?
    2. Gefährdungsbeurteilung erstellen
      Welche Risiken bestehen? Wie oft muss geprüft werden?
    3. Prüfzyklen definieren und dokumentieren
      Feste Termine einplanen, am besten digital mit Erinnerungssystem.
    4. Zertifizierten Prüfdienstleister beauftragen
      Alternativ: interne Elektrofachkräfte regelmäßig weiterbilden.

    Fazit: Die DGUV V3 Prüfung ist keine Option – sie ist Gesetz

    Die DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich verpflichtend und dient dem Schutz von Menschen, Maschinen und Unternehmenswerten. Unternehmen, die diese Pflicht ernst nehmen, handeln nicht nur gesetzeskonform – sie investieren in Sicherheit, Vertrauen und Zukunftsfähigkeit.

    Wer die Prüfung vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder und Haftung, sondern auch das Vertrauen von Mitarbeitern, Partnern und Kunden.

    DGUV vs. BGV DIN VDE 0100 Dokumentationspflicht DGUV 3 Elektrische Betriebsmittelprüfung Elektroprüfung Unternehmen Elektrosicherheit Prüfintervalle elektrischer Anlagen Unfallverhütung Elektrotechnik Wiederholungsprüfung Elektrogeräte
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