Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Eine der häufigsten Fragen dazu lautet: Wie oft müssen diese Prüfungen eigentlich durchgeführt werden?
Die Antwort ist nicht pauschal zu geben, denn die Prüfintervalle hängen von Gerätetyp, Einsatzbereich und Gefährdungspotenzial ab. In diesem Artikel erfahren Sie:
✅ Gesetzliche Grundlagen der DGUV Vorschrift 3
✅ Prüfintervalle für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
✅ Besondere Regelungen für Baustellen, Industrie und Büros
✅ Wer die Prüfungen durchführen darf
✅ Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Prüffristen
Rechtliche Grundlagen: Warum gibt es die DGUV 3-Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig auf Sicherheit zu überprüfen, um:
- Elektrounfälle zu vermeiden
- Brandgefahren zu minimieren
- Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten
Grundlage sind unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN VDE 0100-600, 0105-100, 0701-0702
Prüfintervalle nach DGUV Vorschrift 3 – Die wichtigsten Fristen
🔹 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Bohrmaschinen, Ladekabel, Verlängerungsleitungen)
Einsatzbereich | Prüfintervall |
---|---|
Normale Büroumgebung (PC, Monitor, Drucker) | Alle 2 Jahre |
Werkstätten & Industrie (Handwerkzeuge, Stapler) | Jährlich |
Baustellen, Feuchträume, Labore (hohe mechanische/chemische Belastung) | Alle 6 Monate |
💡 Wichtig: Bei erstmaliger Inbetriebnahme ist immer eine Erstprüfung erforderlich!
🔹 Ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. Maschinen, Schaltschränke, Steckdoseninstallationen)
- Grundprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600)
- Wiederholungsprüfung:
- Alle 4 Jahre (allgemeine Arbeitsstätten)
- Alle 1–2 Jahre (bei erhöhter Gefährdung, z. B. in Produktionshallen)
🔹 Besondere Fälle: Prüffristen für medizinische Geräte, IT-Anlagen & mehr
- Medizingeräte (z. B. in Krankenhäusern): Oft halbjährlich
- IT-Infrastruktur (Server, USV-Anlagen): Jährlich
- Krananlagen & Fördertechnik: Mindestens jährlich
Wer darf die DGUV 3-Prüfung durchführen?
Nicht jeder Mitarbeiter darf elektrische Geräte prüfen! Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine „befähigte Person“, die:
✅ Eine elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektriker, Meister, Techniker) hat
✅ Aktuelle Fachkenntnisse (regelmäßige Weiterbildung!) besitzt
✅ Praktische Erfahrung mit Messgeräten und Prüfverfahren hat
Achtung: Eine „elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)“ reicht nicht aus – es muss eine Elektrofachkraft (EFK) sein!
Was passiert, wenn die Prüffristen nicht eingehalten werden?
- Haftungsrisiko: Bei einem Unfall kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden.
- Versicherungsschutz: Die Berufsgenossenschaft kann bei Nichteinhaltung Leistungen kürzen.
Praxistipp:
✔ Prüfplaketten verwenden (Datum der letzten Prüfung vermerken)
✔ Digitale Prüfprotokolle führen (z. B. mit Prüf-Apps wie „testX“ oder „Pirios“)
Häufige Fehler bei der Umsetzung – und wie Sie sie vermeiden
❌ „Wir prüfen nur, wenn etwas kaputt ist.“
➡ Falsch! Die DGUV 3 verlangt regelmäßige Wiederholungsprüfungen – unabhängig vom Zustand der Geräte.
❌ „Eine Sichtprüfung reicht aus.“
➡ Nein! Eine vollständige Prüfung umfasst Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und Messungen.
❌ „Externe Dienstleister sind zu teuer.“
➡ Langfristig günstiger! Ein Elektrounfall kostet weit mehr als eine professionelle Prüfung.
Fazit: DGUV 3-Prüfungen sind Pflicht – aber machbar!
Die Prüfintervalle der DGUV Vorschrift 3 sind kein bürokratischer Unsinn, sondern lebenswichtig. Wer sie ignoriert, riskiert schwere Unfälle und hohe Strafen.
🔧 Unsere Empfehlung:
✔ Prüfplan erstellen Lassen (Welche Geräte? Wann sind Prüfungen fällig?)
✔ Qualifiziertes Personal schulen oder externe Prüfdienste beauftragen
✔ Dokumentation digitalisieren (spart Zeit und gibt Rechtssicherheit)