Einleitung
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und elektrischer Vernetzung ist die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel ein zentrales Thema für Unternehmen. Die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – und dafür braucht es speziell geschultes Personal: die sogenannte befähigte Person DGUV V3.
Doch was genau bedeutet „befähigte Person“? Welche Qualifikationen sind notwendig, um diese Rolle auszuüben? Warum ist die fachgerechte Prüfung durch eine solche Person nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll?
In diesem Beitrag erfährst du alles über die Qualifikation zur befähigten Person für die DGUV V3 Prüfung – praxisnah, rechtssicher und suchmaschinenoptimiert.
Was ist eine befähigte Person nach DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Diese Prüfung darf ausschließlich durch eine sogenannte „befähigte Person“ durchgeführt werden. Doch dieser Begriff ist kein leerer Titel – er ist klar definiert und mit bestimmten Anforderungen verbunden.
Definition laut TRBS 1203
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 legt die Anforderungen an befähigte Personen fest. Eine befähigte Person nach TRBS 1203 ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, den ordnungsgemäßen Zustand von Arbeitsmitteln – wie elektrischen Anlagen – zu beurteilen.
Relevanz für DGUV V3
Im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 bedeutet das konkret: Nur wer die oben genannten Qualifikationen erfüllt, darf die gesetzlich geforderten elektrischen Prüfungen durchführen oder beaufsichtigen. Dies schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und wirtschaftlichen Schäden durch unsachgemäße Prüfungen.
Voraussetzungen zur Qualifikation als befähigte Person DGUV V3
Damit eine Person als befähigt im Sinne der DGUV V3 gelten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Fachliche Ausbildung
Die Person muss eine abgeschlossene Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich haben. Das kann z. B. sein:
- Elektroniker für Betriebstechnik
- Elektroinstallateur
- Mechatroniker mit Schwerpunkt Elektrotechnik
- Studium der Elektrotechnik
2. Berufserfahrung
Zusätzlich ist mehrjährige Berufserfahrung erforderlich – in der Regel mindestens ein Jahr praktischer Tätigkeit mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln.
3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Die Tätigkeit im Bereich der Elektrotechnik muss aktuell und nicht länger zurückliegend sein. Nur wer regelmäßig mit elektrischen Installationen oder Prüfungen zu tun hat, gilt als ausreichend „zeitnah tätig“.
4. Zusatzqualifikationen
Oft ist eine spezifische Schulung zur DGUV V3 Prüfung notwendig. Diese Seminare vermitteln praxisnah:
- Grundlagen der DGUV Vorschrift 3
- Durchführung und Dokumentation von Prüfungen
- Umgang mit Messgeräten und Fehlerquellen
- Rechtliche Grundlagen und Haftung
Verantwortung der befähigten Person
Die Rolle der befähigten Person ist mit hoher Verantwortung verbunden. Sie trägt die rechtliche und fachliche Verantwortung dafür, dass:
- alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden,
- die Prüfung fachgerecht und normkonform erfolgt,
- eventuelle Mängel dokumentiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Ergebnisse der Prüfung müssen nachvollziehbar dokumentiert und aufbewahrt werden – denn bei einem Unfall kann die Prüfdokumentation im Ernstfall haftungsrechtlich entscheidend sein.
Warum ist eine befähigte Person für die DGUV V3 Prüfung so wichtig?
1. Rechtssicherheit
Eine Prüfung durch eine unzureichend qualifizierte Person gilt im Ernstfall als nicht durchgeführt. Das kann im Schadensfall zu hohen Regressforderungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlicher Verfolgung führen.
2. Arbeitsschutz
Nur korrekt geprüfte elektrische Betriebsmittel stellen sicher, dass keine Gefährdung für Mitarbeiter entsteht. Die DGUV V3 Prüfung schützt damit aktiv Leben und Gesundheit.
3. Wirtschaftlichkeit
Ein Stromunfall oder Geräteausfall kann immense Kosten verursachen. Eine professionelle Prüfung durch eine befähigte Person senkt das Ausfallrisiko und sorgt für einen reibungslosen Betrieb.
4. Imagepflege
Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen und ihre Prüfpflichten gewissenhaft erfüllen, präsentieren sich als zuverlässige Partner – ein klarer Imagegewinn in der heutigen Geschäftswelt.
Schulungsangebote: Wie wird man zur befähigten Person DGUV V3?
Zahlreiche Bildungsträger in Deutschland bieten gezielte Schulungen zur Qualifikation als befähigte Person an. Diese Lehrgänge vermitteln praxisnahes Wissen rund um:
- Normen und Vorschriften (z. B. DIN VDE 0701-0702, VDE 0100-600)
- Arten elektrischer Prüfungen (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung)
- Messmethoden und Prüfgeräte
- Fehlerbewertung und Maßnahmen bei Mängeln
Die Teilnahme wird in der Regel mit einem Zertifikat bestätigt, das bei internen oder externen Audits vorgelegt werden kann.
Dokumentation und Nachweispflichten
Auch eine fachgerecht durchgeführte Prüfung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie korrekt dokumentiert wird. Die befähigte Person ist verpflichtet, über jede Prüfung ein Protokoll zu erstellen, das folgende Punkte umfasst:
- Datum und Uhrzeit
- Name der prüfenden Person
- Art der Prüfung (z. B. Erstprüfung, Wiederholungsprüfung)
- Prüfverfahren und Messwerte
- Beurteilung (bestanden/nicht bestanden)
- ggf. empfohlene Maßnahmen
Diese Dokumentation muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahrt werden – in vielen Branchen sogar deutlich länger.
Unterschiede zur Elektrofachkraft
Oft herrscht Verwirrung zwischen den Begriffen befähigte Person und Elektrofachkraft. Wichtig zu wissen:
- Nicht jede Elektrofachkraft ist automatisch eine befähigte Person für DGUV V3 Prüfungen.
- Die befähigte Person muss zusätzlich zur fachlichen Ausbildung nachweislich praktische Erfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Bereich vorweisen.
- Umgekehrt kann auch eine Person ohne Meistertitel, aber mit ausreichender Praxis und Schulung, als befähigte Person gelten.
Die Kombination aus Theorie, Praxis und aktueller Anwendung ist entscheidend.
Wer darf eine befähigte Person benennen?
In der Regel wird die befähigte Person vom Unternehmer schriftlich bestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die genannte Person alle oben genannten Anforderungen erfüllt. Eine formlose Bestellung reicht nicht aus – sie muss schriftlich und nachvollziehbar erfolgen, am besten mit:
- Nachweis der Qualifikationen
- Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse
- Geltungsbereich der Prüftätigkeit
- Benennung des Verantwortungsrahmens
Fazit: Qualifikation schafft Sicherheit
Die Qualifikation zur befähigten Person DGUV V3 ist keine bürokratische Formalität – sie ist ein entscheidender Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz. Nur wer die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllt, darf Prüfungen durchführen – und nur so kann sichergestellt werden, dass Mitarbeiter und Betriebsmittel sicher sind.
Die Investition in die richtige Qualifikation zahlt sich aus: rechtlich, wirtschaftlich und menschlich.