Die Gewährleistung elektrischer Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine zentrale Aufgabe des Arbeitsschutzes. Besonders im Kontext der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) spielt die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen eine entscheidende Rolle. Weniger im Rampenlicht, aber umso wichtiger, ist dabei die Rolle des Sicherheitsbeauftragten. Dieser Beitrag beleuchtet umfassend die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Rahmen der DGUV V3 Prüfung, gibt praxisnahe Einblicke in seine Mitwirkung und zeigt auf, wie Unternehmen durch ihn ihre Sicherheitskultur stärken können.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber ernannte Person, die in einem Unternehmen unterstützend tätig ist, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Er ist kein Vorgesetzter, sondern agiert beratend und unterstützend – in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt sowie den Verantwortlichen für die Betriebssicherheit.
Einordnung der DGUV V3 Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie verpflichtet Unternehmer dazu, ihre elektrischen Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer solchen prüfen zu lassen. Ziel ist die rechtzeitige Erkennung von Gefahren durch mangelhafte elektrische Geräte.
Warum die Rolle des Sicherheitsbeauftragten bei DGUV V3 so wichtig ist
Auch wenn Sicherheitsbeauftragte keine Prüfungen nach DGUV V3 durchführen dürfen, nehmen sie im Prüfprozess eine wichtige unterstützende Rolle ein. Sie sind oft das Bindeglied zwischen Belegschaft, Prüfteam und Geschäftsleitung und sorgen dafür, dass Prüfprozesse reibungslos ablaufen.
Konkrete Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten bei der DGUV V3 Prüfung
1. Sensibilisierung der Belegschaft
Sicherheitsbeauftragte sind häufig erste Ansprechpartner für Mitarbeitende bei Fragen zur Arbeitssicherheit. Im Rahmen der DGUV V3 Prüfung informieren sie Kollegen über:
- den Zweck und Ablauf der Prüfungen,
- mögliche Gefahren durch defekte elektrische Geräte,
- richtige Handhabung und Lagerung elektrischer Betriebsmittel.
Sie tragen damit zur Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens bei – ein entscheidender Faktor, um langfristig Schäden und Ausfälle zu vermeiden.
2. Unterstützung bei der Erfassung der prüfpflichtigen Geräte
In vielen Unternehmen fehlt ein vollständiges Verzeichnis elektrischer Betriebsmittel. Sicherheitsbeauftragte helfen dabei:
- Geräte im Arbeitsumfeld zu identifizieren,
- Informationen an die verantwortlichen Stellen weiterzugeben,
- eine zentrale Geräteerfassung zu ermöglichen.
Diese Vorarbeit ist essenziell für eine strukturierte Prüfplanung.
3. Begleitung der Prüfung vor Ort
Während der eigentlichen DGUV V3 Prüfung übernimmt der Sicherheitsbeauftragte eine unterstützende Rolle:
- Zugang zu Geräten ermöglichen,
- Mitarbeitende informieren, wenn Prüfungen stattfinden,
- ggf. entbehrliche Geräte bereithalten oder stilllegen lassen.
Durch seine Präsenz stellt er sicher, dass Prüfungen störungsfrei durchgeführt werden können.
4. Dokumentationshilfe und Mängelmanagement
Obwohl Sicherheitsbeauftragte nicht für die technische Dokumentation verantwortlich sind, unterstützen sie dabei, etwa durch:
- Hinweis auf Mängel oder Geräte mit auffälligem Zustand,
- Weiterleitung von Auffälligkeiten an zuständige Personen,
- Unterstützung beim Nachverfolgen von Maßnahmen.
Gerade in kleineren Betrieben hilft dies, die Umsetzung von Maßnahmen nach der Prüfung effizienter zu gestalten.
5. Sicherheitskommunikation fördern
Nach der DGUV V3 Prüfung hilft der Sicherheitsbeauftragte dabei:
- Prüfergebnisse für die Mitarbeitenden verständlich aufzubereiten,
- Ergebnisse in Sicherheitsbesprechungen oder Unterweisungen einzubinden,
- das Thema elektrische Sicherheit dauerhaft im Bewusstsein der Belegschaft zu verankern.
Was Sicherheitsbeauftragte nicht dürfen – und warum das wichtig ist
Ein Sicherheitsbeauftragter darf keine DGUV V3 Prüfungen selbst durchführen, es sei denn, er ist eine ausgebildete Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation. Diese klare Abgrenzung schützt Unternehmen vor haftungsrechtlichen Problemen und sichert die Qualität der Prüfungen.
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Betrieb
Der Sicherheitsbeauftragte agiert nicht isoliert, sondern in enger Kooperation mit:
- Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz tragen,
- Elektrofachkräften, die die DGUV V3 Prüfungen durchführen,
- Betriebsärzten, wenn gesundheitliche Aspekte berührt werden,
- Arbeitgebern bzw. Führungskräften, die für die Umsetzung verantwortlich sind.
Diese enge Zusammenarbeit ist ein Erfolgsfaktor für die reibungslose Integration der DGUV V3 Prüfungen in den betrieblichen Alltag.
Vorteile für das Unternehmen durch aktive Sicherheitsbeauftragte
Eine engagierte Sicherheitsbeauftragte wirkt sich direkt positiv auf das Sicherheitsniveau und die Unternehmenskultur aus. Die wichtigsten Vorteile:
- Frühzeitige Gefahrenvermeidung durch bessere Kommunikation,
- Weniger Prüfverzögerungen dank strukturierter Vorbereitung,
- Höheres Sicherheitsbewusstsein bei Mitarbeitenden,
- Verbesserte Rechtskonformität durch frühzeitige Mängelerkennung,
- Positive Wirkung auf externe Audits und Zertifizierungen.
Schulung und Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten
Auch wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung notwendig ist, sollten Sicherheitsbeauftragte speziell geschult werden. Empfehlenswert sind:
- Grundseminare zur Arbeitssicherheit (z. B. von der DGUV),
- Schulungen zum sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln,
- Workshops zu Kommunikation und Sicherheitskultur.
Solche Weiterbildungen stärken die Handlungskompetenz und Akzeptanz im Betrieb.
Fazit: Der Sicherheitsbeauftragte – Schlüsselrolle bei der elektrischen Sicherheit
Der Sicherheitsbeauftragte im Rahmen der DGUV V3 Prüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems. Auch wenn er nicht selbst prüft, trägt er erheblich dazu bei, dass Prüfungen effektiv vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. Unternehmen, die ihre Sicherheitsbeauftragten in diesen Prozess aktiv einbinden, profitieren von höherer Sicherheit, besserer Kommunikation und geringeren Haftungsrisiken.