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    Grundlagen der DGUV3

    Prüfkompetenz dokumentieren – so verlangt es die DGUV V3

    AlexBy Alex13. Juni 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Die elektrische Sicherheit in Unternehmen ist keine Option, sondern eine Pflicht. Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und fordert von Unternehmen mehr als nur die Durchführung technischer Prüfungen: Es geht auch um den Nachweis der fachlichen Eignung, also um die sogenannte Prüfkompetenz.

    Doch was genau bedeutet das? Wie lässt sich Prüfkompetenz dokumentieren? Und warum ist das so entscheidend für die Rechtssicherheit und den Arbeitsschutz im Unternehmen? Dieser Artikel liefert die Antworten – fundiert, praxisnah und SEO-optimiert für eine nachhaltige Sichtbarkeit im Netz.


    1. Was ist Prüfkompetenz im Sinne der DGUV V3?

    Die DGUV V3 schreibt nicht nur vor, dass geprüft werden muss – sondern auch von wem. Die Anforderungen an die Prüfer sind klar definiert: Nur eine sogenannte „befähigte Person“ darf die Prüfungen an ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln durchführen.

    Definition „befähigte Person“

    Nach § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine befähigte Person jemand, der durch:

    • eine berufliche Ausbildung,
    • berufliche Erfahrung und
    • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit

    ausreichende Fachkenntnisse hat, um den Zustand von Arbeitsmitteln im Hinblick auf deren sicheren Betrieb beurteilen zu können.

    Die TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) konkretisiert diese Anforderungen und liefert einen praxisnahen Rahmen. Für elektrische Prüfungen gilt: Der Prüfer muss über elektrotechnische Fachkenntnisse verfügen und die Gefährdungen erkennen können, die von elektrischen Anlagen und Geräten ausgehen.


    2. Warum ist die Dokumentation der Prüfkompetenz so wichtig?

    Die Dokumentation der Prüfkompetenz ist aus mehreren Gründen essenziell:

    a) Rechtssicherheit

    Im Falle eines Unfalls oder Schadens kann die Berufsgenossenschaft oder ein Gericht prüfen, ob die vorgeschriebenen Prüfungen ordnungsgemäß erfolgt sind – einschließlich der Eignung des Prüfers. Fehlt der Nachweis der Prüfkompetenz, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden – selbst bei nachweislich durchgeführter Prüfung.

    b) Nachvollziehbarkeit und Transparenz

    Die Dokumentation schafft Transparenz im Prüfprozess. Wer hat was, wann und mit welcher Qualifikation geprüft? Diese Nachvollziehbarkeit ist vor allem für interne Audits, externe Überprüfungen und bei der Erstellung von Prüfberichten notwendig.

    c) Qualitätsmanagement

    Professionell dokumentierte Prüfkompetenz ist ein Qualitätsmerkmal. Sie zeigt, dass das Unternehmen seine Verantwortung ernst nimmt und systematisch für Sicherheit sorgt. Das zahlt sich aus – auch bei Kunden, Partnern und Versicherungen.


    3. Was muss dokumentiert werden?

    Die DGUV V3 fordert keine bestimmte Form der Dokumentation. Dennoch haben sich in der Praxis bestimmte Inhalte als Standard durchgesetzt. Eine vollständige Dokumentation der Prüfkompetenz sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name des Prüfers
    • Ausbildung (z. B. Elektrotechniker, Meister, Ingenieur etc.)
    • Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich
    • Tätigkeiten im Bereich Prüfung (z. B. regelmäßige Prüfungen, Schulungsteilnahmen)
    • Datum und Art der letzten Weiterbildung
    • Nachweise von Schulungen oder Zertifikaten
    • Referenzen oder dokumentierte Prüfprojekte
    • Interne oder externe Prüfberechtigungen

    Tipp: Verwenden Sie einheitliche Formulare oder digitale Systeme, um die Nachweise zu archivieren. So stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen lückenlos erfüllt werden.


    4. Wer ist verantwortlich für die Prüfkompetenz?

    Verantwortlich für die Auswahl und Beauftragung einer befähigten Person ist der Arbeitgeber. Dieser trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Betrieb und muss sicherstellen, dass nur fachlich geeignete Personen die Prüfungen durchführen.

    Auch bei der Beauftragung externer Dienstleister gilt: Die Prüfkompetenz muss nachgewiesen werden. Der bloße Titel „Elektrofachkraft“ reicht nicht – der Dienstleister muss konkret dokumentieren, welche Fachkenntnisse und Erfahrungen die eingesetzten Prüfer haben.


    5. Wie prüft man die Prüfkompetenz von Dienstleistern?

    Bevor Sie einen externen Prüfdienstleister beauftragen, sollten Sie gezielt nach folgenden Unterlagen fragen:

    • Qualifikationsnachweise der eingesetzten Prüfer
    • Referenzen vergleichbarer Prüfprojekte
    • Nachweise über regelmäßige Schulungen im Bereich DGUV V3
    • ISO-Zertifizierungen oder interne Qualitätssicherungsverfahren
    • Einsicht in Prüfprotokolle (Musterprotokolle)

    Vorsicht: Auch wenn die Prüfung extern erfolgt, verbleibt die rechtliche Verantwortung beim Betreiber der elektrischen Anlage. Deshalb lohnt es sich, auf dokumentierte Prüfkompetenz zu bestehen.


    6. Praxisbeispiel: Prüfkompetenz in einem mittelständischen Betrieb

    Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit rund 150 Mitarbeitenden betreibt eine Vielzahl ortsveränderlicher elektrischer Geräte, darunter Werkzeuge, Prüfanlagen und Messinstrumente. Die Geschäftsleitung beauftragt einen Elektromeister mit der jährlichen Prüfung gemäß DGUV V3.

    Der Elektromeister dokumentiert seine Prüfkompetenz in einem kurzen Dossier:

    • Abschluss als Elektromeister (IHK), 2011
    • Berufserfahrung als Prüftechniker seit 2012
    • Jährliche Teilnahme an Fortbildungen zur Normenlage (DGUV V3, VDE 0701/0702)
    • Referenzen aus drei vergleichbaren Betrieben
    • Interne Schulungsnachweise zur Messgerätetechnik und Protokollführung

    Dieses Dossier wird zusammen mit den Prüfprotokollen archiviert. So kann der Betrieb jederzeit nachweisen, dass er seine Verantwortung ernst genommen hat – im Ernstfall ein entscheidender Vorteil.


    7. Digitale Tools zur Dokumentation der Prüfkompetenz

    In der modernen Betriebssicherheitslandschaft spielen digitale Lösungen eine immer größere Rolle. Auch die Dokumentation der Prüfkompetenz kann durch Software vereinfacht und strukturiert werden.

    Mögliche Tools und Systeme:

    • CMMS-Systeme (Computerized Maintenance Management Systems)
    • elektrotechnische Prüfsoftware mit integrierter Prüferdatenbank
    • DMS-Systeme (Dokumentenmanagement-Systeme)
    • Cloudbasierte Sicherheitsportale für zentrale Prüf- und Qualifikationsnachweise

    Diese Tools bieten oft automatisierte Erinnerungen für Fortbildungen, strukturierte Ablagen und die Möglichkeit, Prüfprotokolle mit Qualifikationsnachweisen zu verknüpfen – ideal für Audits und Inspektionen.


    8. Fehler vermeiden: Häufige Stolperfallen bei der Prüfkompetenz

    Auch wenn Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden, passieren in der Praxis häufig Fehler – vor allem bei der Dokumentation der Prüfkompetenz:

    • Veraltete Nachweise: Zertifikate oder Schulungen liegen zu lange zurück.
    • Fehlende Dokumentation: Die Qualifikation des Prüfers wurde nie schriftlich festgehalten.
    • Unklare Verantwortlichkeiten: Niemand fühlt sich zuständig für die Überprüfung der Prüferkompetenz.
    • Falsche Beauftragungen: Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung übernehmen Prüfaufgaben.

    Diese Fehler können im Schadensfall teuer werden – nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf das Unternehmensimage.


    9. Fazit: Prüfkompetenz ist kein Kann – sondern ein Muss

    Die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 sind eindeutig: Wer elektrische Geräte und Anlagen prüft, muss dazu qualifiziert und befähigt sein. Unternehmen sind in der Pflicht, diese Prüfkompetenz nachweisbar zu dokumentieren – ob intern oder bei externen Dienstleistern.

    Die lückenlose Dokumentation der Prüfkompetenz ist dabei mehr als nur ein bürokratischer Aufwand: Sie schafft Rechtssicherheit, stärkt den Arbeitsschutz und unterstreicht die unternehmerische Verantwortung für die Sicherheit aller Mitarbeitenden.

    Befähigte Person DGUV vs. BGV DIN VDE 0100 Dokumentationspflicht DGUV 3 Elektrische Betriebsmittelprüfung Elektroprüfung Unternehmen Elektrosicherheit Prüfintervalle elektrischer Anlagen Unfallverhütung Elektrotechnik Wiederholungsprüfung Elektrogeräte
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