Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 ist gesetzlich verpflichtend. Doch nicht jeder darf diese sicherheitsrelevante Aufgabe übernehmen. Entscheidend ist die Qualifikation der sogenannten Elektrofachkraft. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen eine Elektrofachkraft erfüllen muss, um die DGUV V3 Prüfung durchzuführen – praxisnah, rechtssicher und SEO-optimiert aufbereitet.
Einleitung: Warum ist die Qualifikation so entscheidend?
Elektrischer Strom kann lebensgefährlich sein – sowohl für die Nutzer von Geräten als auch für ungeschultes Prüfpersonal. Eine falsch durchgeführte DGUV V3 Prüfung kann zu schweren Unfällen, Produktionsausfällen und rechtlichen Konsequenzen führen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass nur bestimmte Personen zur Prüfung berechtigt sind: Elektrofachkräfte.
Was ist eine Elektrofachkraft?
Die Definition der Elektrofachkraft findet sich in der Norm DIN VDE 1000-10 und wird durch die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert. Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer:
- fachlichen Ausbildung,
- Kenntnisse und Erfahrungen sowie
- Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften
Gefahren bei der Arbeit an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erkennen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen kann.
Die Elektrofachkraft ist somit nicht nur Facharbeiter oder Techniker, sondern trägt rechtlich die Verantwortung für die korrekte Durchführung sicherheitsrelevanter Prüfungen.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 dürfen nur Elektrofachkräfte oder unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen. Die zentrale Bedingung ist, dass die Person nachweislich über:
- eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung,
- aktuelle Fachkenntnisse in Messtechnik und Prüfnormen,
- sowie über praktische Erfahrung
verfügt. Besonders wichtig ist dabei die Fähigkeit, die Gefährdungsbeurteilung korrekt einzuschätzen.
Ausbildungswege zur Elektrofachkraft
Es gibt verschiedene Ausbildungswege, die zur Qualifikation als Elektrofachkraft führen:
1. Klassische Berufsausbildung
Ein Abschluss in einem elektrotechnischen Ausbildungsberuf, z. B.:
- Elektroniker für Betriebstechnik
- Elektroinstallateur
- Mechatroniker mit Schwerpunkt Elektrotechnik
In Verbindung mit mehrjähriger Berufserfahrung in elektrotechnischen Tätigkeiten kann dies zur Anerkennung als Elektrofachkraft führen.
2. Meister oder Techniker
Personen mit einem Abschluss als Elektromeister oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) gelten automatisch als Elektrofachkraft.
3. Studium
Absolventen eines elektrotechnischen Studiengangs (z. B. Elektroingenieurwesen) sind ebenfalls berechtigt, sofern sie über die notwendige Praxis verfügen.
Fachkenntnisse, die eine Elektrofachkraft nachweisen muss
Die reine Ausbildung allein genügt nicht. Eine qualifizierte Elektrofachkraft für die DGUV V3 Prüfung muss zusätzlich folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen:
Aktuelles Wissen zu Normen und Vorschriften
Dazu gehören unter anderem:
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701-0702 (Prüfung elektrischer Geräte)
- DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung von Anlagen)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Kenntnisse der Mess- und Prüftechnik
- Umgang mit Prüfgeräten (z. B. Gerätetester, Isolationsmessgerät)
- Interpretation von Messergebnissen
- Dokumentation und Protokollierung
Verständnis für betriebliche Abläufe
- Risikobewertung vor Ort
- Kommunikation mit Sicherheitsbeauftragten
- Integration der Prüfung in bestehende Prozesse
Persönliche Voraussetzungen der Elektrofachkraft
Neben fachlicher Qualifikation sind auch persönliche Eigenschaften wichtig:
- Verantwortungsbewusstsein
- Genauigkeit und Sorgfalt
- Belastbarkeit
- Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit
- Kommunikationsfähigkeit (z. B. zur Einweisung von Mitarbeitern)
Verantwortung und Haftung der Elektrofachkraft
Die Verantwortung einer Elektrofachkraft endet nicht mit dem Prüfergebnis. Sie ist rechtlich verpflichtet:
- Fehler oder Mängel zu melden,
- gefährliche Geräte außer Betrieb zu setzen,
- Prüfprotokolle sorgfältig zu führen,
- und die Wiederholungsprüfintervalle zu beachten.
Kommt sie diesen Pflichten nicht nach, drohen im Ernstfall zivil- und strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zur persönlichen Haftung.
Abgrenzung: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Ein Spezialfall ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT). Diese Person darf nur vordefinierte, standardisierte Arbeiten im Bereich Elektrotechnik durchführen. Die DGUV V3 Prüfung zählt nicht dazu, da sie eine umfassende Bewertung von Sicherheit und Funktion umfasst.
Weiterbildung und Rezertifizierung
Technik und Normen ändern sich laufend. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich Elektrofachkräfte regelmäßig weiterbilden. Viele Betriebe setzen auf folgende Maßnahmen:
- Jährliche Unterweisungen
- Fachseminare zu aktuellen Normen (z. B. VDE 0701-0702)
- Hersteller-Schulungen für neue Prüftechnik
- E-Learning und Webinare
Tipp: Einige Anbieter bieten spezielle DGUV V3 Schulungen mit abschließendem Zertifikat an – ein Pluspunkt bei Audits.
Bedeutung der Dokumentation
Ein weiteres zentrales Element der Tätigkeit ist die vollständige und normgerechte Dokumentation aller Prüfungen:
- Geräteidentifikation
- Datum der Prüfung
- Ergebnis (Bestanden/Nicht bestanden)
- Messwerte
- Unterschrift der Elektrofachkraft
Fehlende oder fehlerhafte Protokolle können im Schadenfall zur Ablehnung der Betriebshaftpflicht führen. Die Dokumentation ist also nicht nur Pflicht, sondern existenziell.
Digitalisierung der Prüfprozesse
Moderne Elektrofachkräfte setzen zunehmend auf digitale Tools zur Prüfplanung und Dokumentation:
- Prüfsoftware mit automatischer Protokollierung
- Geräteverwaltung über QR-Codes
- Terminverwaltung für Wiederholungsprüfungen
Dies erleichtert nicht nur die Arbeit, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit.
Fazit: Nur qualifizierte Elektrofachkräfte garantieren sichere DGUV V3 Prüfungen
Die Anforderungen an eine Elektrofachkraft für die DGUV V3 Prüfung sind hoch – zu Recht. Nur wer umfassend geschult ist, regelmäßig weitergebildet wird und die Verantwortung ernst nimmt, kann die sicherheitsrelevanten Aufgaben erfüllen.
Unternehmen tun gut daran, bei der Auswahl ihres Prüfers auf Qualifikation, Erfahrung und dokumentierte Kompetenz zu achten. Denn letztlich geht es um den Schutz von Menschenleben und Sachwerten.