Sicherheit sichtbar machen
Die DGUV Vorschrift 3 verlangt regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, um Arbeitsunfälle und Sachschäden zu vermeiden. Doch die Prüfung allein reicht nicht aus – erst mit der korrekten Kennzeichnung nach DGUV V3 Prüfung wird die Sicherheit für alle sichtbar. Plaketten, Etiketten und Prüfprotokolle spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen eine nachvollziehbare Dokumentation, schützen Mitarbeiter und dienen im Ernstfall als rechtlicher Nachweis.
In diesem umfassenden Beitrag erklären wir, wie die Kennzeichnung richtig erfolgt, welche Informationen enthalten sein müssen, worauf bei der Auswahl der Prüfkennzeichnung zu achten ist und welche Fehler häufig gemacht werden.
1. Warum ist die Kennzeichnung nach der DGUV V3 Prüfung so wichtig?
Die Kennzeichnung ist das sichtbare Ergebnis einer durchgeführten Sicherheitsprüfung. Sie erfüllt gleich mehrere Funktionen:
- Rechtssicherheit: Sie dient als Beleg für die durchgeführte Prüfung im Sinne der DGUV Vorschrift 3.
- Transparenz: Mitarbeiter erkennen auf einen Blick, ob ein Gerät sicher verwendet werden kann.
- Nachverfolgbarkeit: Prüfdatum und nächster Prüftermin sind eindeutig dokumentiert.
- Arbeitsschutz: Defekte oder überfällige Geräte können schnell identifiziert und ausgesondert werden.
Ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung verliert die Prüfung an Wert, da sie nicht mehr nachvollziehbar dokumentiert ist.
2. Gesetzliche Grundlage und Normenbezug
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung ergibt sich aus mehreren rechtlichen Vorgaben:
- DGUV Vorschrift 3 (bzw. bei öffentlichen Einrichtungen: DGUV Vorschrift 4)
- DIN VDE 0701-0702 – Vorgaben zur Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Diese Vorschriften schreiben keine exakte Form der Kennzeichnung vor, wohl aber die Pflicht zur eindeutigen Dokumentation von Prüfergebnis, Datum und Fälligkeit der nächsten Prüfung.
3. Was muss eine Prüfkennzeichnung enthalten?
Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nach DGUV V3 Prüfung sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Datum der Prüfung
- Datum der nächsten Prüfung
- Name oder Kennzeichen des Prüfers
- Ergebnis der Prüfung (z. B. „Geprüft – keine Mängel“)
- Referenz auf das Prüfprotokoll (z. B. Gerätenummer, Barcode, ID)
Hinweis: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form, aber die Inhalte müssen eindeutig und dauerhaft am Gerät angebracht sein.
4. Arten der Prüfkennzeichnung
a) Prüfplaketten
Die bekannteste Form ist die runde Prüfplakette, häufig in Kombination mit einem Monatsring. Hierbei wird der Monat der nächsten Prüfung durch ein Loch oder eine Markierung hervorgehoben. Die Farben können variieren, um zwischen den Jahren zu unterscheiden (z. B. 2025 = Grün, 2026 = Blau etc.).
b) Prüfetiketten mit Textfeld
Diese enthalten zusätzlich Platz für Name des Prüfers, Unterschrift oder Prüfcode. Sie eignen sich vor allem für Geräte mit klarer Sichtfläche.
c) Barcode- oder QR-Code-Kennzeichnung
Digitale Lösungen setzen auf QR-Codes oder Barcodes, die mit mobilen Endgeräten gescannt werden können. Dadurch sind Prüfprotokolle direkt digital abrufbar.
5. Anforderungen an die Haltbarkeit
Die Prüfkennzeichnung muss während des gesamten Prüfintervalls lesbar und haltbar bleiben. Insbesondere in rauen Industrieumgebungen stellt dies eine Herausforderung dar.
Materialanforderungen:
- Öl- und wasserbeständig
- Temperaturresistent
- UV-beständig (für Außenbereiche)
- Wisch- und kratzfest
- Selbstklebend mit starker Haftkraft
Tipp: In Werkstätten und Baustellenbereichen sollten Etiketten mit Laminatschutz verwendet werden.
6. Wo sollte die Prüfplakette angebracht werden?
Die Positionierung ist entscheidend für die Sichtbarkeit und Haltbarkeit:
- Sichtbereich: An gut einsehbarer Stelle, z. B. nahe am Ein-/Ausschalter oder Bedienfeld
- Unverwechselbar: Eindeutig dem geprüften Gerät zuordenbar
- Nicht auf beweglichen Teilen oder Lüftungsschlitzen
- Für mobile Geräte: Möglichst nahe an der Anschlussleitung oder dem Stecker
Tipp: Wenn das Gerät im Einsatz schwer zugänglich ist (z. B. Einbaugeräte), sollte alternativ ein sichtbarer Hinweis auf das zugehörige Protokoll angebracht werden.
7. Digitale Ergänzungen zur Prüfkennzeichnung
Moderne Prüfsysteme setzen zunehmend auf digitale Kennzeichnungen:
- QR-Codes: Verlinkung zu Prüfprotokollen in der Cloud
- RFID-Tags: Berührungslose Erkennung mit Handscannern
- Geräte-Apps: Verknüpfung der physischen Kennzeichnung mit einer Prüfmanagementsoftware
Diese Systeme bieten nicht nur Transparenz, sondern ermöglichen auch automatische Erinnerungen, Prüfverfolgung und lückenlose Historie.
8. Häufige Fehler bei der Kennzeichnung
Obwohl die Anforderungen klar sind, treten in der Praxis viele typische Fehler auf:
Fehlerart | Beschreibung |
---|---|
Unvollständige Etiketten | Es fehlt z. B. das Prüfdatum oder Prüfername |
Unleserliche Kennzeichnung | Z. B. durch falsches Material oder verblassende Druckfarbe |
Plaketten lösen sich ab | Besonders bei Feuchtigkeit oder öligen Oberflächen |
Falsche Position | Plakette ist nicht sichtbar oder wird mechanisch beschädigt |
Keine Verknüpfung zum Prüfprotokoll | Gerät kann nicht eindeutig dem Prüfbericht zugeordnet werden |
9. Vorteile einer professionellen Prüfkennzeichnung
✅ Erhöhte Rechtssicherheit
Eine lückenlose Kennzeichnung in Verbindung mit einem geprüften Protokoll schützt im Schadensfall vor Haftungsrisiken.
✅ Transparenz im Betriebsalltag
Alle Mitarbeitenden erkennen sofort, ob ein Gerät geprüft ist – das fördert ein sicheres Arbeitsumfeld.
✅ Erleichterung bei Audits
Bei internen oder externen Prüfungen lässt sich durch saubere Etikettierung der Nachweis effizient führen.
✅ Basis für digitale Prüfzyklen
Die Kennzeichnung bildet den Ankerpunkt für automatisierte Prüferinnerungen und Geräteverwaltung.
10. Praxisbeispiel: Der richtige Ablauf der Prüfkennzeichnung
- Vorbereitung: Gerät wurde vollständig geprüft und hat keine sicherheitsrelevanten Mängel.
- Protokollierung: Alle Ergebnisse werden im System erfasst und mit Geräte-ID verknüpft.
- Kennzeichnung: Selbstklebende Prüfplakette mit Monatsring und Prüfdatum wird angebracht.
- Protokollnummer: QR-Code auf dem Etikett verlinkt zur digitalen Gerätedatei.
- Mitarbeiterschulung: Beschäftigte werden über Bedeutung und Handhabung informiert.
11. Vermeidung von Manipulation
In seltenen Fällen kann es zu bewussten oder unbewussten Manipulationen an Prüfkennzeichnungen kommen. Um dies zu verhindern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Sicherheitsplaketten mit Selbstzerstörung bei Ablösen
- Farbkodierungen im Jahreswechsel (z. B. 2025 = grün, 2026 = blau)
- Interne Prüfungen und stichprobenartige Kontrollen
12. Integration ins betriebliche Prüfkonzept
Die Kennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Prüfkonzepts, welches idealerweise Folgendes umfasst:
- Geräteverzeichnis mit eindeutiger ID
- Regelmäßige Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation im digitalen System
- Sichtbare Prüfkennzeichnung am Gerät
- Erinnerung an nächste Prüfung
- Schulung der Mitarbeitenden
Fazit: Sichtbare Sicherheit durch korrekte Kennzeichnung
Die Kennzeichnung nach der DGUV V3 Prüfung ist weit mehr als nur ein Aufkleber – sie ist ein aktiver Beitrag zur Betriebssicherheit, Rechtskonformität und Transparenz. Durch standardisierte, dauerhafte und nachvollziehbare Kennzeichnungen können Unternehmen ihre Prüfpflichten effizient und rechtssicher erfüllen.
Besonders in Verbindung mit digitalen Prüfmanagementsystemen eröffnen sich neue Möglichkeiten, die Prüfkennzeichnung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch prozessoptimiert zu gestalten.